Presseberichte der FDP Perl
Pressemitteilung zur Gemeinderatssitzung am 17.12.2010 |
Nachdem Bürgermeister Schmitt Veröffentlichungen von anderen Fraktionen in der
MOSELLA im Wege der Zensur verboten hat, nimmt er für sich das Recht heraus, die Weihnachtsausgabe für seine unzutreffende Darstellung der Dinge zu missbrauchen. Unter anderem stellt er die Dinge auf den Kopf, indem er den Gemeinderat für sein Verhalten verantwortlich macht und den Mitgliedern eine Bestrafung androht.
Die FDP-Gemeinderatsfraktion stellt daher die Fakten klar:
Die Vorgänge um die WKA Renglischberg zeigen exemplarisch das typische
Handlungsmuster der Gemeindeverwaltung.
Die Gemeinde besitzt auf dem Renglischberg eigene Grundstücke, die für die
Windkraftnutzung technisch geeignet sind. Eine Nutzung war aber rechtlich nicht zulässig, weil die Grundstücke außerhalb von Vorranggebieten für Windkraftanlagen liegen.
Wenn die Gemeinde dort trotzdem eine WKA errichten lassen will, muss sie ein
Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsplan durchführen.
Wenn der Bürgermeister den optimalen Nutzen für die Gemeinde erreichen wollte, müsste er in einem geeigneten Verfahren möglichst viele Interessenten auffordern, um im Wettbewerb ein optimales Angebot zu erhalten.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen werden dabei die
Vertragsbedingungen üblicherweise von der Gemeinde vorgegeben.
Obwohl der Bürgermeister mehrfach die Notwendigkeit und Vorteile von Windkraftanlagen für die Gemeinde vortrug, unternahm er keine eigenen Anstrengungen, um dieses Ziel zu erreichen.
Statt irgendetwas selbst aktiv zu betreiben, wird gewartet bis ein „Investor“ auf Deutsch „Unternehmer“ auftaucht und etwas unternimmt.
Wenn dann ein Unternehmer in Perl etwas unternehmen will, kann er von der Änderung des Landesentwicklungsplanes über die Änderung von Bebauungsplänen bis zur Ausarbeitung eines Pachtvertrages die komplette Abwicklung selbst in die Hand nehmen.
Nicht die Gemeinde - sondern der Investor - bestimmt und beauftragt die zur Änderung von geltenden Raumordnungsplänen erforderlichen Gutachten.
Nicht die Gemeinde - sondern der Investor - bestimmt und beauftragt den Planer zur
Änderung von Bebauungsplänen.
Nicht die Gemeinde - sondern der Investor – bezahlt die Gutachten und Planungen zur Änderung oder Aufstellung von Raumordnungsplänen.
Da es sich bei einem Investor in der Regel nicht um eine caritative Institution handelt, stellt sich die Frage, warum er dies tut wie und wie sich die Kosten dieser Planung
amortisieren.
Generell bietet dieses Verfahren dem Investor den Vorteil, dass seine Interessen optimal berücksichtigt werden.
In diesem Fall hat er offensichtlich zusätzlich darauf vertraut, dass er als einziger Bieter auch die Vertragsbedingungen und das Nutzungsentgelt allein gestalten kann. Wenn es ihm gelingt, das übliche Nutzungsentgelt um 50 % zu reduzieren, sind die vorfinanzierten Planungskosten schnell bezahlt.
Die Verwaltung beschränkt sich dabei bestenfalls auf die Funktion des Briefträgers. In der Regel wird sie als Zensor tätig, indem sie dem GR nicht die vollständigen Unterlagen (Gutachten, Ausarbeitungen, Pläne) übergibt. Stattdessen trägt sie in den Sitzungen mündlich das vor, was sie für „erforderlich“ hält.
Statt die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse rechtzeitig und umfassend mit den seit dem letzten Jahrhundert allgemein üblichen Hilfsmitteln (Kopien, Fax, E-Mail) zu informieren, werden Informationen erst in Sitzungen („Tischvorlage“) und dann in archaischer Weise mündlich vorgetragen.
Die Bitte eines Ratsmitgliedes, Pläne der zu beratenden Projekte zu übergeben, wurde z.B. von der Verwaltung mit der Frage „was wollen Sie denn mit einem Plan“ abgefertigt. Nach z.T. langatmigen Ausführungen verbleibt dann in der Regel keine Zeit mehr zur Beratung.
Die Verwaltung setzt sich nicht kritisch mit dem auseinander, was die
Erfüllungsgehilfen des Investors vorlegen. Im vorliegenden Fall ist dies u.a. das Nutzungsentgelt für die WKA auf dem Gemeindegrundstück.
Es ist allgemein bekannt, dass für ähnliche Windkraftanlagen Entgelte von ca. 25.000 –30.000 € gezahlt werden. Auf jeden Fall hätte sich der BM über die üblichen
Vertragsbedingungen und Nutzungsentgelte kundig machen müssen und nicht
kritiklos das Angebot eines einzigen Bieters akzeptieren dürfen.
Es wäre also Sache des Bürgermeisters gewesen eine angemessene Pacht zu vereinbaren.
Dies hat er nicht getan, sondern versucht, den GR dazu zu bewegen, einen Nutzungsvertrag mit einem unangemessen niedrigen Entgelt zuzustimmen. Damit wäre der Gemeinde ein großer Schaden entstanden.
Auf die Vorenthaltung des Angebotes eines weiteren Bieters kommt es also insofern nicht mehr an. Gleichwohl ist dies ein gravierender Vorgang.
Unbestritten ist, dass dem Bürgermeister seit Monaten ein Angebot für 2 WKA auf
Grundstücken der Gemeinde im Bereich Renglischberg vorliegt und dass er den Rat
hierüber vorsätzlich nicht informiert hat.
Obwohl dieses Angebot der Gemeinde Mehreinnahmen von bis zu 724.000 € bot , hat der BM dies dem Rat verschwiegen. Auch nachdem der Vorgang bekannt war, hielt er es für nicht erforderlich den Gemeinderat hierüber zu informieren.
Dieser Vorgang war dann Anlass dafür, dass sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einem internen Gespräch trafen, um eine gemeinsame Lösung für diese Situation
und die weitere Zusammenarbeit im Rat zu finden. Zu diesem Gespräch waren alle Mitglieder geladen. Fast alle Mitglieder kamen. Von der SPD-Fraktion erschien nur ein Mitglied. Insbesondere der SPD-Fraktionsvorsitzende nahm an dem Gespräch nicht teil.
Während des Gespräches wurden sowohl der Bürgerbrief als auch die zu stellenden
Anträge zum Verhalten des Bürgerbriefes diskutiert.
Nachdem auch diese Gelegenheit zu einer umfassenden Information der Mitglieder ignoriert wurde, hielten es die Unterzeichner für richtig, die Bürger zu informieren.
Erst danach – 5 Wochen nach Bekanntwerden des Vorganges – und nur auf Fragen der Zeitung hielt es Bürgermeister Schmitt für erforderlich eine „Erklärung“ zu liefern.
Über die Saarbrücker Zeitung vom 17.12.2010 teilte er u.a. den Ratsmitgliedern
Erstaunliches mit:
Er „verstehe die Aufregung nicht“.
Angesichts der Vorenthaltung eines Angebote möglicher Mehreinnahmen bis zu 724.000 € für die Gemeinde eine kennzeichnende Äußerung, die keiner weiteren Erklärung bedarf.
„Es gibt für den Platz, zu dem der GR ja gesagt hat nur ein Angebot“
Grund dafür war, dass Bürgermeister Schmitt dem zweiten Bieter mitteilte, dieser Platz sei bereits einem bestimmten Bieter zugesagt.
Dies war nicht der Fall. Der GR hat daher auf Antrag der FDP-Fraktion den zweiten Bieter gebeten, ein Angebot „für den Platz“ abzugeben.
„Die zweite Firma würde gern einen Windpark mit 8 Windrädern erbauen ...“
Die zweite Firma hat in der GR-Sitzung am 17.12.2010 erklärt, Sie habe der Gemeinde zunächst 2 WKA auf Grundstücken der Gemeinde angeboten.
Im Übrigen habe Sie eine Untersuchung über 8 weitere mögliche Standorte durchgeführt, „und zwar rund 500 m von dieser Stelle entfernt.“
Spätestens nach Vorlage dieses Angebotes hätte der BM erkennen können, dass das vorliegende Angebot „für den Platz“ völlig untersetzt war und den Rat informieren
müssen. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Höhe des Nutzungsentgeltes und der Entfernung „von dieser Stelle“
„Daher habe ich mit dieser Firma abgemacht, erst einmal dieses Angebot auf Eis zu
legen und abzuwarten“
Auch dies ist eine - für das Vorgehen des Bürgermeisters kennzeichnende - Äußerung:
Nicht der Gemeinderat entscheidet darüber, ob auf weiteren Grundstücken WKA betrieben werden und das entsprechende Genehmigungsverfahren eingeleitet wird oder nicht. So was macht der Bürgermeister mit einer Firma ab.
Dann kann er das tun, was er gerne macht: „abwarten“
Verantwortlich:
Dipl.-Ing. Franz Keren
Vorsitzender der
FDP-Fraktion im Gemeinderat PERL
Franz.Keren@fdp-perl.de
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